Antwort des Bundesrates vom 02.07.2014
1./2. Vorab ist daran zu erinnern, dass die Schweiz mit ihrem Beitritt zu einer Vielzahl relevanter internationaler Übereinkommen mit aller Deutlichkeit manifestiert, dass sie jede Form von Sklaverei entschieden ablehnt. Die Schweiz thematisiert die Themen Rassendiskriminierung und Sklavenhandel im Rahmen ihrer bilateralen politischen Konsultationen mit den betroffenen Staaten und äussert sich dazu auch in relevanten multilateralen Gremien, wie dem Uno-Menschenrechtsrat.
Mit dem von der Gemeinschaft karibischer Staaten (Caricom) verabschiedeten Zehn-Punkte-Plan werden europäische Staaten, die für die Sklaverei und in diesem Zusammenhang für Genozid, Sklavenhandel und Rassendiskriminierung mitverantwortlich gemacht werden, dazu aufgefordert, finanzielle und nicht-finanzielle Wiedergutmachung aufzubringen. Die Schweiz pflegt keine direkten Beziehungen mit der Caricom und verfügt über keine Vertretung bei dieser Organisation. Daher wird sich die Schweiz innerhalb der Caricom nicht für die Initiative zur Wiedergutmachung engagieren. Es ist auch nicht vorgesehen, dass die Schweiz im Rahmen der Gespräche zwischen der Caricom und anderen Staaten eine Vermittlerrolle übernehmen wird. Sie wird aber im Zuge ihrer bilateralen Beziehungen mit den Caricom-Staaten diese Initiative thematisieren.
3. Durch ihr Mittragen der Erklärung und des Aktionsprogramms der Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz von Durban (2001) anerkennt die Schweiz, dass Sklaverei und Sklavenhandel zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen gehören und das in der Zeit des Kolonialismus begangene Unrecht kritisch aufgearbeitet werden muss.
Die Umsetzung des Aktionsprogramms der Weltkonferenz von Durban wird von der Schweiz begleitet und der Spielraum für eine punktuelle Vermittlerrolle der Schweiz stets ausgelotet. Der Schweiz gelingt es immer wieder, im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Weltkonferenz von Durban Kompromisse zu fazilitieren.
4. Wie in den Antworten auf die Interpellationen Hollenstein 03.3014 und Lang 06.3070 erwähnt, bedauert der Bundesrat zutiefst die damalige Beteiligung schweizerischer Bürger, Unternehmen und Organisationen am Sklavenhandel. Die Schweiz war jedoch nie eine Kolonialmacht. Sie unterscheidet sich damit auf der Ebene des verantwortlichen staatlichen Handelns grundlegend von den Kolonialmächten. Der Bundesrat hält es deshalb für unwahrscheinlich, dass die Schweiz auf die Liste der Caricom von Staaten, die damals mit Sklaven handelten, aufgenommen wird.