Anfrage Josef Lang, im Nationalrat eingereicht am 12. März 2007:

Globus-Streit. Was kostet die Gerechtigkeit?

Mit der "Vereinbarung betreffend die abschliessende Beilegung des Kulturgüterstreits zwischen St. Gallen und Zürich" vom 27. April 2006 ist die jahrelange Auseinandersetzung um die Rückgabe der im Zweiten Villmergerkrieg 1712 durch Zürcher Truppen geraubten Handschriften sowie des Erd- und Himmelglobus an St. Gallen beendet worden. Dabei sind die gesamten finanziellen Aufwendungen der Konfliktparteien und der vermittelnden Eidgenossenschaft nie erfasst worden. Konkret geht es dabei um die im Kulturgüterstreit 1995- 2006 von den Konfliktparteien Kanton St. Gallen, Katholischer Konfessionsteil des Kantons St. Gallen, Kanton Zürich, Stadt Zürich sowie Stiftung Zentralbibliothek Zürich und von den vermittelnden Bundesbehörden gemachten sowie die noch geplanten Aufwendungen: Geldwert der Arbeitszeit der Mitglieder der Verhandlungsdelegationen der Konfliktparteien in allen Verhandlungsrunden, die Kosten für Gutachten, Studien und juristische Abklärungen, die Transport- und Versicherungskosten für die 35 Handschriften (Zürich-St. Gallen) und den Globus (Zürich-St. Gallen-Zürich), die Kosten für die Medienarbeit und den Festakt in St. Gallen, die Herstellungskosten für die Globuskopie sowie die Transport- und Versicherungskosten für die Kopie (Zürich-St. Gallen).

Wie hoch beziffert, bzw. schätzt der Bundesrat die gesamthaften Aufwendungen für die Schaffung von Gerechtigkeit im Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich?