Antwort des Bundesrates vom 12.09.2007

1. Louis Agassiz war ein grosser Geologe und Zoologe, dafür darf er durchaus Anerkennung finden. Er vertrat andererseits rassistische Ansichten, die weit über das in jener Zeit übliche rassische Interpretationsparadigma hinausgingen. Es besteht kein Zweifel, dass der heutige Bundesrat sein rassistisches Denken verurteilt.

2. Die Frage, ob Äusserungen historischer Personen unserer gegenwärtigen Bundesverfassung widersprechen, stellt sich so nicht. Zwar hat jede Zeit ihre gesellschaftlichen Werte auch in der kritischen Konfrontation mit den Vorfahren zu messen, doch sollte dies nicht zu einer posthumen Verurteilung des ganzen Lebenswerks einer Person führen.

3. Das Agassizhorn wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts zusammen mit benachbarten und damals noch namenlosen Gipfeln nach den Pionieren der Alpenforschung benannt. Diese Bezeichnungen haben sich seither eingebürgert und es besteht kein Grund, sie zu ändern. Die Louis Agassiz damit zugestandene Auszeichnung steht nicht im Widerspruch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit seinen rassistischen Ansichten.

4. Das Bundesamt für Landestopografie bzw. der Bund ist für die Be- oder Umbenennung von Berggipfeln oder anderen geografischen Objekten nicht zuständig. Ansprechpartner für die Vergabe oder Änderung von geografischen Namen sind die Kantone in Zusammenarbeit mit den kantonalen Nomenklaturkommissionen und den betroffenen Gemeinden. Im Fall des Agassizhorns und des Agassizjochs sind dies die Gemeinden Fieschertal (VS) sowie Grindelwald und Guttannen (BE). Das Bundesamt für Landestopografie übernimmt zur Nachführung der Namen im Landeskartenwerk die Meldungen der Kantonsgeometer und der Nomenklaturkommissionen, die für die Beurteilung der Benennung oder Umbenennung von geografischen Namen verantwortlich sind.

Die Namensgebung der Dufourspitze durch den Bundesrat im Jahr 1863 bildet eine Ausnahme und stellt daher keinen Präzedenzfall dar. Dies auch, weil, da die vorherige Bezeichnung ("Höchste Spitze") eine unspezifische war, sie im Rahmen der heute abgeschlossenen, in jener Zeit jedoch aktiven geographischen Erfassung und Kartierung der Schweiz erfolgte.