I) die historische (und reale) Fremdherrschaft der Franzosen durch die
Nachstellung der historischen Hissung der Trikolore vom Mai 1798
durch Regierungskommissar Erlacher,
II) die imaginäre oder real drohende (jedenfalls aber prägende)
Fremdherrschaft druch die Sowjetunion in der Zeit des Kalten Krieges
durch die Hissung einer Sowjetflagge am Regierungsgebäude und
III) die behauptete (und die politische Rechte in der Schweiz stark
prägende) Fremdherrschaft durch internationale oder supranationale
Organisationen wie die EU oder die UNO durch die Hissung der
beiden Fahnen (und das Fehlen der St. Galler und der Schweizer Fahne)
am St. Galler Rathaus.