Departement für Inneres und Militär
des Kantons St. Gallen
Die Vorsteherin
Kathrin Hilber, lic. phil.


1. September 2000


Herr
lic. phil Hans Fässler
Imbodenstr. 17
9016 St. Gallen


Regierungsgebäude und Kathedrale:
Beflaggung für Kabarettprogramm


Sehr geehrter Herr Fässler
Sehr geehrter Herren Häne und Pasqualini

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 20. August 2000. Dass Sie
über dieAblehnung Ihrer Anliegen "befremdet" sind, ist für mich
verständlich, zumal ich der Meinungsäusserungsfreiheit, namentlich
auch in der Form von Satire und Kabarett, grosse Bedeutung beimesse.
Mir scheint dennoch, dass die Ueberlegungen, welche die angefragten
Stellen zur ablehnenden Haltung bewogen haben, nachvollziehbar sind.

Die Kathedrale ist nicht nur Hauptbestandteil des Stiftsbezirks als
Weltkulturerbe, sondern auch ein Ort kirchlichen Geschehens. Das Aushängen
von Fahnen anderer Staaten als jener der Schweiz und des Vatikans, welche
bei besonderen Gelegenheiten die Kathedrale schmücken, erscheint mir deshalb
nicht angebracht zu sein. Auch muss der Tatsache Rechnung getragen werden,
dass Orte mit einem engen Bezug zu Glaubensbekenntnissen Werthaltungen berühren
und daher sehr sensible Bereiche sind.

Das Hissen der ehemaligen Sowjetfahne am Regierungsgebäude halte ich ebenfalls
für nicht gerechtfertigt. Lässt sich zwischen der fanzösischen Trikolore und
der Kathedrale allenfalls noch eine Verbindung zur Gründung des Kantons
konstruieren, so fehlt ein solcher Bezug zwischen dem Kanton St. Gallen und
der "imaginären sowjetischen Okkupation". Es ist nicht einsichtig, welche
Bewandtnis die "Drohgebärde" eines russischen Einmarsches mit dem Thema der
Kantonsgründung hat; die Verknüpfung zu den "Kosaken, die ihre Pferde im
Bodensee tränken werden", ist reichlich weit hergeholt.


Obwohl ich mir bewusst bin, dass das Erwähnen rechtlicher Verpflichtungen
mitunter den Vorwurf nach sich zieht, über keine anderen stichhaltigen
Argumente zu verfügen, möchte ich dennoch auf einen völkerrechtlichen
Aspekt hinweisen. Aus dem Uebereinkommen zum Schutz der Kultur- und
Naturgüter der Welt ergibt sich die Verpflichtung, alle Vorkehren zu treffen,
die der Bedeutung des Weltkulturerbes angemessen sind. Im vorliegenden Fall
ist damit auch die Wahrung der Würde des Stiftsbezirks gemeint. Ich muss Sie
deshalb auch in dieser Hinsicht um Verständnis für meine Haltung, welche mit
jener der Regierung in Einklang steht, bitten.

Auf die einzelnen Fragen, die Sie mir gestellt haben, antworte ich wie folgt:

1. Die Würde eines Weltkulturerbes zu wahren, bedeutet keineswegs "Abschottung
einer lebendigen kulturellen Auseinandersetzung". So lässt beispielsweise das
Konzept über die Nutzung der Räumlichkeiten der St. Galler Pfalz kulturelle
Veranstaltungen verschiedenster Art zu. Darunter fällt auch die Vermittlung
von zeitgenössischer Kultur. In jedem Fall gilt aber, dass auf die besondere
Bedeutung des Stiftsbezirkes Rücksicht genommen werden muss.

2. Als Verfasser des kabarettistischen Projekts "SG 2003 - zwei Nullen sind
genug" für das Jubiläum 2003, das in Form eines Auftrags, ein Projektheft zu
erstellen, weiter bearbeitet werden soll, sind Ihnen die Ideen, die Basis
für die Jubiläumsanlässe sind, sicher bekannt. Ihr (versteckter) Vorwurf,
dass die Grosszügigkeit des Kantons "lediglich pekuniär" gemeint
sei, ist mir nicht verständlich.

3. Die Würde zu wahren, kann nicht in Zeiteinheiten gemessen werden. Die
Würde des Weltkulturerbes kann in zehn Minuten in gleicher Weise wie bei
einer Veranstaltung, die über mehrere Stunden dauert, verletzt werden. Ich
meine aber doch, dass ein Konzertwochenende nicht unbedingt mit einem
Nachvollzug der "imaginären sowjetischen Okkupation" verglichen werden kann.

4. Die Würde zu wahren, kann auch nicht daran gemessen werden, wer hinter einem
Kulturprojekt steht oder als kulturschaffende Person wirkt. Auch lässt sich
eine Filmszene mit der Darstellung von Napoleon wohl kaum mit dem Hissen
der Trikolore oder der Sowjetfahne an einem Stiftsbezirksgebäude vergleichen.


Ich bedaure sehr, Sie durch meine Ausführungen ein weiteres Mal enttäuschen
zu müssen. Vielleicht wird Ihre Enttäuschung aber dadurch etwas gemnildert;
dass Sie in den Ueberlegungen, die in diesem Brief und in den anderen
Stellungnahmen angestellt werden, möglichweise Rohmaterial finden, um
diese in der einen oder anderen Form kabarettistisch zu hinterfragen.
Dann wären die Ihnen allenfalls noch fehlenden fünf Minuten, die Sie gerne
mit der Trikolore und der Sowjetfahne gefüllt hätten, doch noch "gerettet".


Freundliche Grüsse

DEPARTEMENT FüR
INNERES UND MILITäR
Die Vorsteherin

lic. phil. Kathrin Hilber
Regierungsrätin




Kopie an:
- Herrn Bischof Dr. Ivo Fürer, Klosterhof 6b, 9001 St. Gallen
- Herrn Staatssekretär lic. iur. Martin Gehrer, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen