Beantwortung der Interpellation von Heidi Mück:
Waren bekannte reiche Basler Familien in den SklavInnenhandel verwickelt?

Die Erklärung der UNO-Weltkonferenz gegen Rassismus aus dem Jahr 2001 in Durban (Südafrika) hält fest, dass Sklaverei und Sklavenhandel entsetzliche Tragödien der Menschheitsgeschichte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren und sind. Der Bürgerrat teilt diese Auffassung.

Der Bürgerrat erinnert im Hinblick auf die Zielsetzung der Interpellation daran, dass die in Durban mit den afrikanischen Staaten in kooperativer und konstruktiver Atmosphäre erarbeiteten Passagen zu Sklaverei und Sklavenhandel das menschliche Leid würdigen, ohne dass daraus rechtliche Folgen in Form von Entschädigungszahlungen entstehen und abgeleitet werden können.

Die geschichtliche Aufarbeitung der Basler Verflechtungen mit der Sklaverei ist, wie die Interpellantin selbst festhält, bereits im vollen Gange. Doch scheint der Stand ihrer Kenntnisse am Anfang der 1990-er Jahre zu enden. Offenbar ist ihr unbekannt, dass die Universität Basel über ein Zentrum für Afrikanistik verfügt. Ferner hat eine Forschergruppe am Schweizerischen Wirtschaftsarchiv in Basel (Niklaus Stettler et al.) das Handelshaus Bourcard et fils und dessen Tätigkeit um 1800 in Nantes/Frankreich in der Zwischenzeit intensiv untersucht. Die Ergebnisse liegen seit kurzem vor und werden voraussichtlich Ende dieses oder anfangs nächstes Jahr veröffentlicht. Bevor nun allenfalls neue Forschungsarbeiten initiiert werden, sollte die Publikation der erwähnten Forschergruppe abgewartet werden,

Beim in der Interpellation erwähnten Christoph Merian handelt es sich um Christoph Merian-Hoffmann (1769-1849), den Vater von Christoph Merian-Burckhardt (1800-1858). Vorhaltungen in Bezug auf die Verstrickungen des Vaters des Gründers der Christoph Merian Stiftung mit dem Sklavenhandel gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück, sind aber nie durch direkte Hinweise belegt worden. Zur genauen Erforschung der betreffenden Zeiträume war und ist das entsprechende Aktenmaterial bei der Stiftung, im Staatsarchiv und im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv schon seit Jahrzehnten für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Quellenlage für diese Zeitperiode ist zwar dürftig. Trotzdem wurde das Thema bereits vertieft behandelt. So beispielsweise im Beitrag "Basel und der Sklavenhandel, Fragmente eines wenig bekannten Kapitels der Basler Geschichte" von Hans W. Debrunner, erschienen im Basler Stadtbuch 1993, S. 95ff.

Zu den einzelnen Fragen der Interpellantin nimmt der Bürgerrat wie folgt Stellung:

1. Der Bürgerrat stellt fest, dass dieses Kapitel der Basler Geschichte bereits erforscht wurde, und weiterhin Gegenstand der Forschung ist.

2. Bekanntlich verfügt die Bürgergemeinde über äusserst bescheidene finanzielle Mittel. Der Bürgerrat sieht auch keine Veranlassung, Forschungsarbeiten zum in der Interpellation angesprochenen Gebiet in Auftrag zu geben.

3. Der Stifter und seine Ehefrau waren nicht in den Sklavenhandel verwickelt. Aus dem Umstand, dass er der Sohn von Christoph Merian-Hoffmann war, kann ihm keinerlei Schuld, auch keine moralische, unterschoben werden. Dies gilt auch für die Nachfahren der anderen in der Interpellation erwähnten Familien. Bürgerrat und Christoph Merian Stiftung hoffen, dass die Arbeit der Forschergruppe Stettter weitere Klärung bringt. Handlungsbedarf besteht nicht.

4. Die Erklärung von Durban beinhaltet keinerlei Anspruch auf Wiedergutmachung und Entschädigungszahlung. Der Bürgerrat sieht keinerlei Notwendigkeit oder Veranlassung zu entsprechenden Gesprächen.

5. siehe Beantwortung der Frage 4

6. Der Bürgerrat ist für die Aufarbeitung dieses Kapitels der Basler Geschichte nicht zuständig.


25.02.2003