Beantwortung der Einfachen Anfrage Katharina Moor-Hertel vom 26. Februar 2003 betreffend Schweizer Beteiligung an der Sklaverei durch den Regierungsrat am 15. April 2003
Der Regierungsrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
Frage 1
Erfahrungsgemäss dauert es Jahrzehnte, bis neue geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse in die entsprechenden Lehrmittel einfliessen und auch von der Offentlichkeit rezipiert werden. Dies gilt erst recht, wenn es sich um geschichtliche Vorgänge handelt, die sowohl geographisch wie zeitlich weitab liegen oder weitab zu liegen scheinen. Dass die von der Fragestellerin aufgeworfenen Fragen zum Kolonial- und Sklavenhandel von der Geschichtsforschung bisher unzureichend aufgearbeitet und zur Kenntnis genommen worden wären, kann aus thurgauischer Sicht allerdings nicht unbedingt behauptet werden. Die finanz- und handelsgeschichtlichen Pionierarbeiten des - im Thurgau verbürgerten und in St. Gallen aufgewachsenen - Historikers Herbert Lüthy (1918-2002) aus den 1950er- und 1960er-Jahren sind zumindest von der Forschung sehr wohl zur Kenntnis genommen worden und fliessen im Moment auch in verschiedene Artikel des Historischen Lexikons der Schweiz ein, das zweifellos für eine gewisse Verbreitung der Erkenntnisse sorgen wird.
Frage 2
Dass Spuren des Sklavenhandels des 17. und 18. Jahrhunderts auch in den Thurgau führen, ist nur in einem genealogischen Sinn richtig, denn in Wirklichkeit waren die in den Sklavenhandel involvierten Exponenten der Familien Deucher, Füllemann und Labhart bereits seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr in Steckborn, sondern in Genf, Lyon, Paris und Cadiz wohnhaft, als sie als Kaufleute und Bankiers damit anfingen, wissentlich oder unwissentlich in den Kolomal- und Sklavenhandel zu investieren. Gleiches oder Ähnliches gilt für die Familien Gyger/Guiguer aus Bürglen und Gonzenbach aus Hauptwil. Die Landgrafschaft Thurgau des 17. und 18. Jahrhunderts als staatliches Gebilde war in die aus heutiger Sicht verwerflichen Geschäfte nicht involviert.
Frage 3
Aufgrund der Tatsache, dass nach Einschätzung von Fachleuten im Thurgau ausser genealogischen keinerlei historische Quellen zum angeschnittenen Problernkreis vorhanden sind, sieht der Regierungsrat keinen Anlass, das Thema des Kolonial- und insbesondere des Sklavenhandels von sich aus historisch aufarbeiten zu lassen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Lotteriefonds vor Jahren die Geschichte von Bürglen, wo Angaben über die Familie Gyger/Guiguer zu finden sind, mit unterstützt und der Gemeinde Hauptwil für eine künftige Ortsgeschichte bereits einen markanten finanziellen Beitrag zugesichert hat; die Handelsbeziehungen der Familie Gonzenbach dürften darin, soweit quellenmässig überhaupt noch fassbar, zur Sprache kommen.
Frage 4
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Kantonsjubiläum und den aufgeworfenen Fragen. Somit kann die finanzielle Unterstützung eines entsprechenden Forschungsprojekts auch nicht mit dem Kantonsjubiläum begründet werden.