Auf Antrag des Stadtpräsidenten beantwortet der Stadtrat die Interpellation wie folgt:

Zur Frage 1: Der Stadtrat anerkennt das umfassende historische Wissen der Interpellantin über die Sklaverei und die Beteiligung der Schweiz. Er selbst ist an der Aufarbeitung der Geschichte interessiert, erachtet es aber als primäre Aufgabe der historischen Forschung, diese Daten aufzubereiten. Dass die öffentliche Meinung und die Geschichtsforschung über Aktivitäten von Zürcherinnen und Zürchern im 18. und 19. Jahrhundert auseinandergehen und die Geschichte in der nachträglichen Rezeption gerne zur eigenen Gunst beleuchtet wird, erscheint dem Stadtrat nicht ungewöhnlich. Wie stark Teile der schweizerischen und zürcherischen Wirtschaft und Gesellschaft tatsächlich an der Sklaverei direkt und indirekt beteiligt waren, entzieht sich der Kenntnis des Stadtrates.

Zu Frage 2: Der Stadtrat erachtet es, wie oben erwähnt nicht als seine Aufgabe, die Aufarbeitung der Geschichte voranzutreiben oder besonders zu fördern. Dies ist primär Aufgabe der forschenden Institute. Falls sich im städtischen Besitz (Stadtarchiv) Dokumente befinden, die einer solchen Aufarbeitung nützen könnten, so ist der Stadtrat gerne bereit, diese schweizerischen oder anderen Historikerinnen oder Historikern zur Forschung zur Verfügung zu stellen. Für eine weitergehende Unterstützung müsste für die Beurteilung ein konkreter Projektantrag vorliegen.

Zu Frage 3: Falls die Schweizerische Eidgenossenschaft eine entsprechende Arbeitsgruppe ins Leben ruft, welche Vorstellungen über symbolische Gesten zur Wiedergutmachung entwickeln soll, so würde der Stadtrat eine Teilnahme wohlwollend prüfen.

Mitteilung an den Stadtpräsidenten, die übrigen Mitglieder des Stadtrates, den
Stadtschreiber, den Rechtskonsulenten und den Gemeinderat.