Grosser Rat des Kantons St.Gallen 61.02.14


Einfache Anfrage Elisabeth Ackermann-Fontnas vom 6. Mai 2002
Einladung einer haitianischen UNO-Delegation


Schriftliche Antwort der Regierung vom 13. August 2002

Elisabeth Ackermann-Fontnas erkundigt sich in einer Einfachen Anfrage nach den Beweggründen der Regierung für die Ablehnung einer Einladung der haitianischen UNO-Delegation in Genf zur Premiere eines politischen Kabarett-Programms vom 19. Februar 2003 in St.Gallen.

Die Regierung nimmt wie folgt Stellung:

Am 26. April 2000 erteilte die Regierung der Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen einen Leistungsauftrag Aussenbeziehungen (RRB 2000/260). Darin fasste sie alle Bereiche der internationalen und nationalen Zusammenarbeit in einem politisch legitimierten Kompetenzzentrum zusammen (vgl. hierzu AB 2000/53 f.). Im Rahmen dieses Leistungsauftrags legte sie fest, dass die internationale Zusammenarbeit des Kantons St.Gallen die aktive Mitwirkung in der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK), in der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp), in der Versammlung der Regionen Europas (VRE) und die direkten Kontakte zu den Nachbarn Vorarlberg, Fürstentum Liechtenstein, Baden-Württemberg und Bayern sowie zu den osteuropäischen Partnerregionen Liberec (Tschechien), Hajdú-Bihar (Ungarn) und Schlesien (Polen) umfasst. Diese Beschränkung auf die erwähnten Partner bzw. internationalen Organisationen erscheint im Sinn einer Konzentration der vorhandenen Kräfte und Mittel zweckmässig. Die Regierung sieht vorläufig keine Ausdehnung der internationalen Zusammenarbeit auf weitere Partner vor, sondern bevorzugt eine Intensivierung und Verdichtung der bereits bestehenden Beziehungen.

Wie schon in der alten sind auch in der neuen Bundesverfassung (SR 101; abgekürzt BV) die auswärtigen Angelegenheiten grundsätzlich Sache des Bundes (Art. 54 BV). Nach Art. 56 BV können die Kantone in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge abschliessen. Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes (Art. 56 Abs. 3 BV). Dies zeigt sich u.a. darin, dass Gesuche von Botschaftern ausländischer Staaten zu einem Empfang bei einer Kantonsregierung jeweils über das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten den betreffenden Regierungen zur Kenntnis gebracht werden. Im Einklang mit den vorerwähnten Verfassungsbestimmungen pflegt die Regierung die kleine Aussenpolitik ausschliesslich im Zuständigkeitsbereich des Kantons, d.h. beispielsweise im Bereich des öffentlichen Verkehrs, des Gesundheitswesens, des Erziehungs-wesens, der Wirtschaftsförderung, des Polizeiwesens oder des kulturellen Austausches. In diesen Angelegenheiten verkehrt sie direkt mit den Repräsentanten der ausländischen Gebietskörperschaften unterhalb der nationalstaatlichen Ebene.

Auf der nationalstaatlichen Ebene beschränken sich demgegenüber die Beziehungen der Regierung zu ausländischen Staaten im Wesentlichen auf den Empfang von Botschaftern und allenfalls Konsuln dieser Staaten in der Schweiz, sofern diese ein entsprechendes Begehren stellen. Im Sinn eines effizienten Zeit- und Mitteleinsatzes legt die Regierung Wert darauf, dass diese Empfänge nicht nur dem Austausch diplomatischer Höflichkeiten dienen, sondern dass konkrete Gesprächspunkte inhaltlicher Art vorliegen, die für beide Seiten von Belang sind und die im weitesten Sinn mit dem Alltagsgeschäft oder mit wichtigen politischen Fragestellungen von Relevanz auch für den Kanton zusammenhängen. Aufgrund dieser Anforderungen konzentriert die Regierung in langjähriger Praxis Botschafterempfänge auf jene der EWR-/EFTA-Staaten, der USA, Kanadas sowie weniger asiatischer Staaten, wie Japan und Südkorea. Demgegenüber sind in Bezug auf die Republik Haiti keine Anknüpfungspunkte im vorerwähnten Sinn erkennbar, weshalb die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass sieht, die Praxis der Botschafterempfänge zu ändern.

Die einzelnen Fragen beantwortet die Regierung wie folgt:

1. Diplomatische Kontakte zwischen der Schweiz und der Republik Haiti sind im Sinn einer universellen schweizerischen Interessenvertretung auf der nationalstaatlichen Ebene zu begrüssen. Im Rahmen der kantonalen Zuständigkeit in aussenpolitischen Belangen sind jedoch nach heutigem Kenntnisstand keine inhaltlichen Gesprächspunkte in den Beziehungen zwischen der Republik Haiti und dem Kanton St.Gallen erkennbar, die im weitesten Sinn mit dem Alltagsgeschäft oder mit politischen Fragestellungen von Relevanz auch für den Kanton zusammenhängen. Ein allgemeiner Gedankenaustausch über weltpolitische Fragestellungen ist zwar wünschbar und kann auch bereichernd sein; diplomatische Kon-takte sollten jedoch darüber hinaus auch einen direkten Nutzen für beide Seiten stiften. Der Verzicht auf eine Einladung an eine haitianische UNO-Delegation zur Premiere eines politischen Kabarett-Programms ist deshalb gerechtfertigt.

2. Eine Unvereinbarkeit des Verzichts auf eine Einladung mit den erwähnten Bestimmungen der neuen Kantonsverfassung ist nicht ersichtlich. Wie vorstehend skizziert, betreibt der Kanton St.Gallen eine aktive Aussenpolitik im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Als Gliedstaat eines Bundesstaates, der im weltweiten Vergleich zu den Kleinstaaten gehört, kann er jedoch nicht Ansprüche einer universellen Aussenpolitik erfüllen.

3. Die kleine Aussenpolitik des Kantons St.Gallen beschränkt sich nicht nur auf die Bodenseeregion und auf das Tätigkeitsgebiet der Arge Alp. Vielmehr engagiert sich der Kanton St.Gallen u.a. im Rahmen der VRE auf gesamteuropäischer Ebene aktiv für eine Stärkung des Föderalismus und der Subsidiarität in Europa. Dies zeigt sich auch im Engagement der Regierung für die Internationale Föderalismuskonferenz, die im August 2002 in St.Gallen durchgeführt wird und an der Persönlichkeiten des politischen und des wirtschaftlichen Lebens aus der ganzen Welt teilnehmen. Nicht zuletzt pflegt der Kanton St.Gallen im Rahmen des Knowhow-Transfers Osteuropa langjährige Kontakte zu den oben erwähnten Gebietskörperschaften Tschechiens, Ungarns und Polens, die erst vor Kurzem auf eine politische Ebene angehoben wurden, indem formelle Zusammenarbeitsvereinbarungen unterzeichnet wurden bzw. sich noch Erarbeitung befinden. Über den Zaun hinaus Zuschauen ist somit für die Regierung nichts Neues, sondern langjährige aussenpolitische Praxis.


13. August 2002